Bundesregierung hält an Praxischecks fest
Berlin: (hib/NKI) Die Auswertung und die Umsetzung von Praxischecks in der Tourismuswirtschaft befinden sich in der Abstimmung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/8053(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der in Bayern im Oktober 2024 durchgeführte Praxischeck im Gastgewerbe durchlaufe derzeit das parlamentarische Verfahren. Der Entwurf sehe eine gesetzliche Regelung für rein elektronisch übermittelte Lieferscheine zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln in bestimmten Fällen vor. Außerdem werde der im September 2026 in der Tourismuswirtschaft in Niedersachsen durchgeführte Praxischeck ausgewertet. „Die Ergebnisse fließen in entsprechende Handlungsempfehlungen ein, deren Umsetzung kontinuierlich begleitet wird.“
Die Bundesregierung möchte das Instrument der Praxischecks weiter fortführen, weil die Modernisierungsagenda Bund in ihrem Handlungsfeld I „Spürbarer Bürokratierückbau“ die konsequente Durchführung von Praxischecks als Standardinstrument vorsehe. Handlungsfeld I habe zum Ziel, unnötige bürokratische Lasten für Bürgerinnen und Bürger sowie für Wirtschaft und Verwaltung zu beseitigen. „Durch lösungsorientierte und unbürokratische Ansätze sollen überkomplexe Regelungen vereinfacht und der Vollzug beschleunigt werden“, heißt es in der Antwort.
Die Praxischecks sind auf Vorschlag des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) 2023 vorgestellt worden. Ziel war es, gemeinsam mit Unternehmen, Verbänden und Bundesländern bürokratische Hürden im Alltag festzustellen und Maßnahmen zu ihrem Abbau zu entwickeln.