15.10.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 837/2026

Keine Statistik zu Bund-Länder-Streitverfahren

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung führt keine Statistik über Bund-Länder-Streitverfahren nach Artikel 93, Absatz 1, Nummer 3 des Grundgesetzes. In ihrer Antwort (21/8479(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8210(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verweist sie die Abgeordneten auf die veröffentlichte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die einschlägige Kommentarliteratur.