Einsatz von „Staatstrojanern“ im Jahr 2024
Berlin: (hib/SCR) Der Generalbundesanwalt hat im Jahr 2024 in acht Ermittlungsverfahren Maßnahmen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und in zwei Verfahren Online-Durchsuchungen durchgeführt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/8509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8211(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Einsatz von „Staatstrojanern“ hervor.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, wurden in vier Verfahren Anordnungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und in zwei weiteren Verfahren sowohl Anordnungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung als auch zu Online-Durchsuchungen aus technischen und ermittlungstaktischen Gründen nicht umgesetzt. Zwei Ermittlungsverfahren, in denen beide Maßnahmen angeordnet worden waren, wurden demnach inzwischen eingestellt. In einem weiteren solchen Verfahren erging ein erstinstanzliches Urteil.
Keine Angaben macht die Bundesregierung zu den Kosten für Beschaffung, Entwicklung und Betrieb entsprechender Überwachungstechnologien. Die Informationen seien „besonders geheimhaltungsbedürftig“.