20.10.2026 Inneres — Antwort — hib 846/2026

Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse

Berlin: (hib/STO) Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei geplanten Befugnissen zur automatisierten Datenanalyse ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8571(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8315(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Demnach sehen die im Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthaltenen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse „einen angemessenen Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung vor“.

„Die Regelungen verweisen auf die Schutzregelungen der jeweiligen Datenerhebungsbefugnisse“, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse selbst könnten nicht als Grundlage für die Erhebung personenbezogener Daten dienen, „da sie sich auf personenbezogene Daten beziehen, die durch andere Maßnahmen rechtmäßig erhoben und gespeichert wurden“. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sei im Rahmen der Erhebung und Speicherung zu prüfen. Eine gesonderte Regelung in den Befugnissen zur automatisierten Datenanalyse sei nicht erforderlich.