Linke: Menschenrecht auf angemessene Nahrung gewährleisten
Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Die Linke fordert, dass Deutschland seine völkerrechtlichen Verpflichtungen einhält und das Menschenrecht auf angemessene Nahrung bei der Berechnung des Existenzminimums gewährleistet. In einem Antrag (21/8660(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verlangt sie von der Bundesregierung konkret, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Menschenrecht auf angemessene Ernährung sowie die weiteren in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UN-Sozialpakt verankerten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte im einfachgesetzlichen Recht implementiert werden. Zudem soll es durch eine entsprechende Erweiterung des Grundrechtskatalogs auch „ausdrücklich und unmittelbar im Grundgesetz festgeschrieben werden“.
Die Abgeordneten fordern außerdem, die Kosten für eine gesundheitsfördernde Ernährung entsprechend den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wissenschaftlich zu erheben und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll die Kosten bei der Berechnung der Regelbedarfe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Grundsicherung), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz berücksichtigen.
In dem Antrag heißt es, dass ein Viertel der einkommensarmen Haushalte in Deutschland finanziell nicht in der Lage sei, sich jeden zweiten Tag eine nährstoffreiche Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder eine entsprechende vegetarische Mahlzeit zu leisten. Seit 2010 werde dasselbe Verfahren zur Bestimmung des Existenzminimums verwendet, ohne die Kosten für eine gesunde Ernährung zu berücksichtigen.