20.10.2026 Inneres — Antwort — hib 847/2026

Reform des Informationsfreiheitsgesetzes

Berlin: (hib/STO) Um eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8592(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8289(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürger und Verwaltung zu reformieren. Der öffentlich bekannte Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 konkretisiere diesen Arbeitsauftrag weiter.

Wie aus der Antwort hervorgeht, ist die konkrete Umsetzung Gegenstand laufender, regierungsinterner Beratungen. Die Willensbildung der Bundesregierung sei insoweit noch nicht abgeschlossen. „Es können daher gegenwärtig keine weiteren Aussagen oder Abwägungen zu konkreten Änderungen mitgeteilt werden“, schreibt die Bundesregierung des Weiteren.