Folgen von Infrastrukturmaßnahmen für die Landwirtschaft
Berlin: (hib/SKÖ) Die Auswirkungen von Infrastrukturvorhaben auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (21/8565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8012(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Hintergrund sind Befürchtungen der Fragesteller, dass durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und den Referentenentwurf zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen für andere Zwecke in Anspruch genommen werden. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz werden wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt.
Bundesweit erfasste Daten zu Betrieben, die von Infrastrukturmaßnahmen mit dem Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ betroffen sind, lägen ihr nicht vor, schreibt die Bundesregierung. Die konkrete Flächeninanspruchnahme hänge vom jeweiligen Planungs- und Genehmigungsstand ab. Auf eine bundesweite Modellierung habe man verzichtet, da deren Ergebnis wegen der unterschiedlichen Planungsfortschritte zu wenig belastbar wäre. Maßnahmen der „grünen“ Infrastruktur, also natürliche und naturnahe Flächen wie Wälder, Parks und Gewässer, sei der Status des überragenden öffentlichen Interesses bislang nicht gesetzlich verliehen worden.
Im Weiteren hatte die AfD-Fraktion unter anderem gefragt, ob die Bundesregierung angesichts von Flächenkonkurrenz durch Infrastruktur- und Naturschutzprojekte auch die Ernährungssicherheit gesetzlich als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend einstufen wolle. Dazu erklärt die Bundesregierung, eine solche Einstufung begründe für sich genommen keine abstrakte Rangordnung zwischen verschiedenen Belangen. Sie berücksichtige die unterschiedlichen Nutzungsansprüche. Auch bekennt sie sich zum Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu begrenzen.