Regelungen zum Entschädigungsrecht angemessen
Berlin: (hib/PK) Die gesetzlichen Regelungen zum Entschädigungsrecht im Zusammenhang mit Schutzimpfungen sind nach Ansicht der Bundesregierung angemessen. Das Gesetz gewähre monatliche Entschädigungszahlungen, Leistungen zur Teilhabe sowie einen Berufsschadenausgleich und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, heißt es in der Antwort (21/8647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Übernommen würden für anerkannte Schädigungsfolgen notwendige Leistungen der Krankenbehandlung sowie medizinische Rehabilitation. Der Leistungsumfang umfasse zudem das Krankengeld. Betroffene könnten auch Leistungen der Traumaambulanzen und des Fallmanagements (schnelle Hilfen) erhalten.
Seit 2024 richte sich der Anspruch bei Impfschäden grundsätzlich nach Paragraf 24 SGB XIV. Das Niveau der zu gewährenden Leistungen sei dabei erheblich erweitert worden. Hierzu zählten beispielsweise psychotherapeutische Leistungen, zahnärztliche sowie implantologische Leistungen und verschreibungspflichtige Arzneimittel.