22.10.2026 Inneres — Kleine Anfrage — hib 852/2026

Entscheidungspraxis des Bamf bei syrischen Staatsangehörigen

Berlin: (hib/STO) Die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei syrischen Staatsbürgern thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/8724(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin erkundigt sie sich danach, in wie vielen Fällen das Bamf bei syrischen Staatsangehörigen seit dem 1. Januar 2025 ein Abschiebungsverbot nach Paragraf 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt hat. Auch will sie unter anderem wissen, anhand welcher konkreten Kriterien das Bamf „eine existenzbedrohende Notlage, die die Schwelle einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Artikel 3 EMRK erreicht, von allgemeinen prekären wirtschaftlichen und infrastrukturellen Lebensverhältnissen im Herkunftsland Syrien“ abgrenzt.