Aufsichtsrechtliche Prüfung gegenüber der DRV Bund
Berlin: (hib/STO) Um eine aufsichtsrechtliche Prüfung des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8715(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8320(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin führte die Fraktion aus, dass laut einer früheren Antwort der Bundesregierung (20/14844(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beim BAS eine aufsichtsrechtliche Überprüfung „hinsichtlich ,fragwürdiger Klauseln' in EVB‑IT-Dienstverträgen (EVB-IT = Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) stattfinde“.
Wie die Bundesregierung nun darlegt, wurde die DRV Bund mit Schreiben vom 6. Februar 2025 vom BAS um Stellung nahme zu dem betreffenden Sachverhalt gebeten. Mit E‑Mail vom 20. März 2025 habe e die DRV Bund im Rahmen des eingeleiteten internen Prüfverfahrens eine erste vorläufige Stellungnahme übersandt, auf deren Grundlage das BAS kein aufsichtsrechtlich zu beanstandendes Verwaltungshandeln habe feststellen können.
Nach Abschluss der internen Prüfung übermittelte die DRV Bund am 7. November 2025 den Angaben zufolge eine ergänzende Stellungnahme und teilte in ihrer zweiten Stellungnahme mit, sie habe bei ihrer Prüfung „Anhaltspunkte dafür identifiziert, dass die Statusfeststellungen möglicherweise nicht immer zutreffend erfolgt seien“. Sie prüfe daher, ob deshalb bei der DRV Berlin-Brandenburg eine Sonderbetriebsprüfung beantragt werden sollte.
Die Sonderbetriebsprüfung beantragte die DRV Bund laut Vorlage am 12. Dezember 2025 bei der DRV Berlin-Brandenburg. „Es handelt sich weiterhin um ein laufendes Verfahren, dessen Abschluss derzeit noch nicht absehbar ist“, heißt es in der Antwort weiter.