23.10.2026 Inneres — Antwort — hib 854/2026

Bedrohungspotenzial sogenannter „Active Clubs“

Berlin: (hib/STO) Über sogenannte „Active Clubs“ und ihr Bedrohungspotenzial berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8714(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8317(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach bewertete die Bundesregierung das von „Active Clubs“ ausgehende Gewalt- und Bedrohungspotenzial „als vorhanden“.

Es sei eine hohe Konspirativität bei gleichzeitig starken Rekrutierungsbemühungen junger Männer für das gewaltorientierte rechtsextremistische Spektrum festzustellen, schreibt die Bundesregierung weiter. Insbesondere die regelmäßigen Kampfsporttrainings einzelner „Active Clubs“ und das Propagieren und Inszenieren von Wehrhaftigkeit vor allem durch entsprechend martialische Videos und Posts von Kampfsporttrainings lasse auf eine „Professionalisierung der Gewaltkompetenz“ schließen. Direkte Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner seien zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht feststellbar.

Mit dem Phänomen der „Active Clubs“ befassen sich die Sicherheitsbehörden den Angaben zufolge seit 2023. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind der Bundesregierung laut Vorlage zirka 20 regionale „Active Clubs“ bekannt. Darüber hinaus gebe es mehrere inzwischen wieder inaktive „Active Clubs“ in Deutschland. Seit Anfang April 2024 seien hauptsächlich auf Telegram und teilweise auf Instagram zahlreiche Kanäle deutscher „Active Clubs“ festzustellen, „die im Einzelfall bereits früher angelegt, ab diesem Zeitpunkt aber erstmals mit Inhalten befüllt wurden“.

Das Phänomen der „Active Clubs“ hat seinen Ursprung in den USA, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Inspiration und Handlungsleitung gingen auf die Rechtsextremisten Robert Rundo (USA) und Denis Kapustin (Russland) zurück. Das Konzept der „Active Clubs“ sei die Erstellung lokaler Fitness- und Kampfsportgruppen.