Bundesregierung zur Reform der Stromnetzentgelte
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann keine Angaben zur Höhe der jährlichen handelsrechtlichen Eigenkapitalrenditen der einzelnen Stromnetzbetreiber in Deutschland machen. Das schreibt sie in einer Antwort (21/8654(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8303(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Wie die Fragesteller zutreffend anmerken, ist die handelsrechtliche Eigenkapitalrendite von der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung zu unterscheiden. Während letztere einheitlich durch die unabhängige Regulierungsbehörde festgelegt wird, stellt erstere eine unternehmensspezifische, von steuerlichen oder bilanziellen Effekten beeinflusste Größe dar“, führt die Bundesregierung dazu weiter aus. Die Bundesregierung stellt in der Antwort zudem die Auswirkungen einer abgesenkten regulatorischen Kapitalvergütung dar und bezieht sich dabei auf eine „grobe Abschätzung“ der zuständigen Bundesnetzagentur.