Einsatz bewaffneter unbemannter Systeme
Berlin: (hib/SCR) Der „Schutz Kapitulierender, Kombattanten und der Zivilbevölkerung beim Einsatz bewaffneter, unbemannter Systeme“ ist Thema einer Kleinen Anfrage (21/8494(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Darin führen die Abgeordneten aus, dass der „Einsatz bewaffneter, unbemannter Luftfahrzeuge, von Loitering-Munition sowie KI-gestützter Zielerkennungs- und Entscheidungsunterstützungssysteme“ die Gefechtsführung grundlegend verändere. „Gerade in dynamischen und unübersichtlichen Lagen kann sich der völkerrechtliche Status einer Person zwischen Zielerfassung, Waffenfreigabe und Wirkungseintritt ändern“, heißt es weiter. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf Artikel 41 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen, wonach „ein Gegner, der als außer Gefecht befindlich erkannt wird oder unter den gegebenen Umständen als solcher erkannt werden sollte, nicht angegriffen werden“ dürfe.
Vor diesem Hintergrund will die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem erfahren, welche rechtlichen Maßstäbe die Bundesregierung bei der Planung, Beschaffung, Erprobung und beim Einsatz bewaffneter, unbemannter Systeme zugrunde legt, um den Schutz von Personen im Sinne dieser Vorschrift sicherzustellen. Ferner fragen die Abgeordneten beispielsweise, ob im Rahmen völkerrechtlicher Prüfung neuer Waffen, Mittel und Methoden der Kriegführung (gemäß Artikel 36 des Zusatzprotokolls (ZP) I) ausdrücklich geprüft werden, „ob ein System unter realistischen Einsatzbedingungen Kapitulationsgesten, Verwundungen, Wehrlosigkeit oder einen sonstigen Wegfall der Zielbarkeit erkennen beziehungsweise eine entsprechende Neubewertung durch einen Menschen rechtzeitig ermöglichen kann“.