Regierungsausgaben für Fotografen und Visagisten
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung beziffert in ihrer Antwort (21/8718(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8318(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ihre Ausgaben für Fotografen, Visagisten, Kosmetiker und Frisöre zwischen dem 5. August 2025 und dem 1. Oktober 2026. Sie weist darauf hin, dass eine personenbezogene und individuelle Inanspruchnahme von Fotografen durch Regierungsmitglieder, Staatssekretäre und parlamentarische Staatssekretäre nicht erfolgt. Sie würden vielmehr zur Gewährleistung der „verfassungsrechtlich gebotenen Öffentlichkeitsarbeit“ durch die jeweilige Häuser aus dienstlichen Anlässen beauftragt. Im Presse- und Informationsamt seien vier Personen unbefristet angestellt, eine Person sei bis Ende 2025 befristet angestellt gewesen.
Die Regierung beziffert die Fotografen-Ausgaben des Bundeskanzleramtes auf 5.020,17 Euro, des Finanzministeriums auf 145.497,94 Euro, des Innenministeriums auf 38.963,00 Euro, des Auswärtigen Amtes auf 198.437,79 Euro, des Forschungsministeriums auf 18.210,49 Euro, des Justizministeriums auf 23.368,83 Euro, des Bildungsministeriums auf 33.830,85 Euro, des Digitalministeriums auf 14.062,67 Euro, des Umweltministeriums auf 18.024,56 Euro, des Gesundheitsministeriums auf 71.409,00 Euro, des Landwirtschaftsministeriums auf 11.165,37 Euro, des Entwicklungsministeriums auf 103.390,53 Euro, des Bauministeriums auf 29.296,00 Euro, des Beauftragten für Kultur und Medien auf 80.065,10 Euro und des Presse- und Informationsamtes auf 81.627,74 Euro. Die Reisekostenvergütung für Fotografen wird mit rund 44.000 Euro angegeben.
Die Ausgaben für Visagisten, Kosmetiker und Frisöre summieren sich der Antwort zufolge im Bundeskanzleramt einschließlich Beauftragten auf 34.270,72 Euro, im Finanzministerium einschließlich Beauftragten auf 19.986,98 Euro, im Forschungsministerium auf 4.630,50 Euro, im Arbeits- und Sozialministerium auf 3.130,00 Euro, im Gesundheitsministerium auf 13.415,00 Euro, im Landwirtschaftsministerium auf 309,40 Euro, im Bauministerium auf 12.379,00 Euro, beim Beauftragten für Kultur und Medien auf 297,50 Euro und beim Presse- und Informationsamt auf 5.913,60 Euro. In den obersten Bundesbehörden seien Visagisten, Kosmetiker und Frisöre im Angestellten- oder Beamtenverhältnis nicht beschäftigt, betont die Bundesregierung.