Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin
Berlin: (hib/STO) Um „Kenntnisse und Maßnahmen der Bundesbehörden vor dem islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin am 25. Juli 2026“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8740(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8427(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin schrieb die Fraktion, dass der mutmaßliche Täter Abdul B. den Sicherheitsbehörden „bereits vor der Tat als radikalisierter Islamist bekannt und Gegenstand sicherheitsbehördlicher Maßnahmen“ gewesen sei. Das Landeskriminalamt Berlin habe Abdul B. am 13. Mai 2026 mittels des Risikobewertungsinstruments RADAR‑iTE bewertet und die mit dem Bundeskriminalamt (BKA) abgestimmte Bewertung ein „hohes Risiko“ zur Begehung einer ideologisch motivierten lebensgefährlichen Gewalttat ergeben.
Laut der Antwort der Bundesregierung sollen Personen mit „hohen Risiko“ gemäß RADAR-iTE grundsätzlich alle drei Monate mit dem Risikobewertungsinstrument bewertet werden. Eine erneute Befassung mit der RADAR-iTE-Bewertung des Abdul B. sei für den 13. August 2026 vorgesehen gewesen, führt die Bundesregierung weiter aus. Danach war das BKA zum Zeitpunkt des Anschlages bereits mit den Vorbereitungen für die „individuelle Risikoanalyse“ befasst. Aufgrund des Todes des Abdul B. sei diese nicht mehr durchgeführt.