27.10.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Antwort — hib 858/2026

Schrittweiser Ausbau des KI-Sicherheitsinstituts AISI

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat noch keine konkreten Pläne für den langfristigen organisatorischen, personellen und finanziellen Auf- und Ausbau des deutschen KI-Sicherheitsinstituts. Der Aufbau solle schrittweise erfolgen, geht aus einer Antwort (21/8727(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Darin hatten die Abgeordneten unter anderem nach den konkreten Aufgaben des AI Safety and Security Institute Deutschland (AISI) gefragt, das am 31. August 2026 seine Arbeit aufgenommen hat.

Zentrales Ziel des Instituts sei es, die Chancen und Risiken, die sich durch fortschrittliche KI-Modelle für Deutschland ergeben, zu evaluieren und die Resilienz des Staates, der Wirtschaft und der Gesellschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz nachhaltig zu stärken, schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter. In der ersten Phase bildeten das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen virtuellen Kern. Das BSI solle sich vor allem um die Cybersicherheit von KI kümmern, die Bundesnetzagentur um die Sicherheit der Anwendungen, schreibt die Bundesregierung.

In einer zweiten Phase soll das Institut nach Darstellung der Bundesregierung seine technischen und strategischen Fähigkeiten ausbauen. Es soll leistungsfähige KI-Modelle unter anderem auf ihre Fähigkeiten, ihre Robustheit und mögliche Missbrauchsrisiken prüfen. Zudem soll es die Bundesregierung zu Sicherheits- und Souveränitätsfragen beraten und internationale Entwicklungen beobachten.

Für die erste Phase seien keine gesonderten Personalstellen ausgewiesen. Auch zu den Haushaltsmitteln für 2026 sowie den geplanten Ausgaben für die Jahre 2027 bis 2029 könne die Bundesregierung noch keine konkreten Angaben machen.

Weiter geht aus der Antwort hervor, dass die Bundesregierung in engem Austausch mit führenden KI-Entwicklern und Anbietern stehe, um dem Institut Zugang zu leistungsfähigen Modellen zu ermöglichen. Eine eigene Befugnis, Informationen oder Modellzugänge gegen den Willen der Anbieter zu verlangen, sei nicht vorgesehen. Das KI-Sicherheitsinstitut sei weder Regulierungsbehörde noch Aufsichtsinstanz nach der europäischen KI-Verordnung, schreibt die Bundesregierung.