Bundesregierung zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Berlin: (hib/SCR) Wie viele zusätzliche Arbeitgeberüberprüfungen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) seit 2015 hätte zusätzlich durchführen können, wären alle ihre Planstellen besetzt gewesen, lässt sich laut Bundesregierung nicht belastbar sagen. In einer Antwort (21/8738(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verweist die Bundesregierung auf eine entsprechende Auskunft der Generalzolldirektion. So hänge die Zahl der Arbeitgeberüberprüfungen, die ein einzelner Beschäftigter pro Jahr durchführe, von vielen Faktoren ab. Dazu zählten beispielsweise die Komplexität des Einzelfalls, aber auch die strategische Schwerpunktsetzung bei der Aufgabenwahrnehmung. „Neben Arbeitgeberprüfungen führen die Beschäftigten der FKS auch - teils sehr umfangreiche - Ermittlungsverfahren und ahnden die festgestellten Verstöße. Insbesondere im Bereich der Schweren strukturellen Kriminalität (SsK) und der Organisierten Kriminalität (OK) erfordern die Verfahren einen intensiven Zeitansatz“, führt die Bundesregierung weiter aus.
In der Antwort geht die Bundesregierung zudem auf Fragen rund um Ermittlungsverfahren und ihre Dauer ein. Insbesondere die Ermittlungsdauer bei großen Strafverfahren, vor allem im Bereich der Schweren strukturellen und Organisierten Kriminalität, betrage regelmäßig mehr als ein Kalenderjahr. „Eine längere Bearbeitungszeit ist im Bereich der Wirtschaftskriminalität durch die Komplexität der zugrunde liegenden Sachverhalte bedingt“, heißt es weiter. Insgesamt sei die Ermittlungsarbeit aufgrund von zunehmend komplexen Strukturen in den letzten Jahren fachlich deutlich anspruchsvoller und zeitaufwändiger geworden.