Regierung: „Dienstwagenprivileg“ ist keine Subvention
Berlin: (hib/SCR) Die geltenden steuerlichen Regelungen zur pauschalen Besteuerung privat genutzter Dienstwagen und zur Entfernungspauschale stellen laut Auffassung der Bundesregierung keine Subvention dar, sondern folgen allgemeinen steuerlichen Grundsätzen. Entsprechend erfolge über Regelungen, die nicht unter den Subventionsbegriff der Bundesregierung fielen, keine Berichterstattung im Subventionsbericht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8734(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Linke (21/8333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die darin „steuerliche Vergünstigungen in Milliardenhöhe außerhalb des Subventionsberichts“ und unter anderem das sogenannte „Dienstwagenprivileg“ thematisiert hatte.
Die geminderte Bemessungsgrundlage bei der Nutzung von Elektro- (BEV) oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (PHEV), um die Elektromobilität zu fördern, fällt nach Darstellung der Bundesregierung hingegen unter den Subventionsbericht. Sie mindere das Steueraufkommen durch Anwendung einer verringerten Bemessungsgrundlage und werde daher im Subventionsbericht ausgewiesen, heißt es weiter.
Gefragt nach einer vom Umweltbundesamt beauftragten Studie, die laut Fragestellern deutlich höhere Steuermindereinnahmen durch das Dienstwagenprivileg zeigt, verweist die Bundesregierung auf unterschiedliche Auffassungen. Die Bundesregierung sieht die bestehende Regelung als „sachgerechte Besteuerung“.