Unterstützung für Opfer des NSU
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (21/8760(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8426(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Auskunft zu Unterstützungsleistungen für Betroffene der rechtsextremistischen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU).
Demnach haben 119 Betroffene des NSU insgesamt 2,14 Millionen Euro an Härteleistungen aus dem Bundeshaushalt erhalten. Bekannt ist der Bundesregierung zudem ein vom Land Thüringen 2018 eingerichteter „Entschädigungsfonds für die Opfer, Angehörigen und Geschädigten der Taten des NSU“. Details der Auszahlung der insgesamt 1,5 Millionen Euro kennt die Bundesregierung nicht. Ebenfalls keine Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, ob und in welcher Höhe die Betroffenen darüber hinaus Leistungen aufgrund des Opferentschädigungsgesetzes oder des seit 2024 geltenden Sozialgesetzbuch XIV (SGB) oder Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII erhalten haben. Die Bundesregierung verweist dazu auf die Zuständigkeit der Länder und der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.