27.10.2026 Verteidigung — Antwort — hib 859/2026

Materielle Ausstattung der Reserve der Bundeswehr

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung informiert in einer Antwort (21/8764(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8248(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) über die Ausstattung der Reserve der Bundeswehr. In der Antwort führt die Bundesregierung aus, dass das Zieljahr 2035 für die materielle Vollausstattung der Reserve weiterhin bestehen bleibe. Bis zum Jahr 2032 sei der Aufbau einer ersten Anfangsbefähigung geplant, die bis zum Jahr 2035 auf die „vollständige Zielbefähigung“ gesteigert werden solle.

Angestrebt werde eine „grundsätzlich gleichwertige Ausstattung“, schreibt die Bundesregierung mit Verweis auf die Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung: „Sowohl aktive als auch nicht aktive Truppenteile sollen voll ausgestattet werden, sodass die erforderlichen Ressourcen zur Auftragserfüllung für beide Gruppen vollständig, flächendeckend und permanent zur Verfügung stehen.“

Zu einigen Fragen der Abgeordneten verweigert die Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls eine Beantwortung: „Eine Offenlegung der angefragten Informationen zum konkreten Personalumfang einzelner Gliederungselemente der Reserve sowie zu konkreter Art und Umfang der Ausstattung der Reservistinnen und Reservisten birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.“