27.10.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 860/2026

Konsequenzen aus Anschlagversuch am Flughafen Leipzig/Halle

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat sich nach dem Anschlagversuch am Flughafen Leipzig/Halle von Anfang August mit ihren Alliierten in der Nato beraten. Konsultationen nach Artikel 4 des Nordatlantikvertrages seien dafür nicht nötig gewesen, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/8770(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8202(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und verweist auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit der Bündnispartner zur Abwehr hybrider Bedrohungen. Artikel 4 des Nordatlantikvertrags sieht politische Konsultationen vor, wenn sich ein Mitgliedsland in seiner Sicherheit bedroht sieht.

Die Bundesregierung betont, dass sie „gegen Russland als Urheber des versuchten Anschlags mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle mit entschlossenen und zugleich verhältnismäßigen Maßnahmen reagiert“ habe. Der russische Botschafter sei in das Auswärtige Amt einbestellt worden, um der russischen Seite die Haltung der Bundesregierung zu dem Vorfall und die daraus gezogenen Konsequenzen deutlich zu machen. Das russische Generalkonsulat in Bonn sei zum 18. September 2026 geschlossen worden. Ferner habe das Russische Haus der Wissenschaft und Kultur in Berlin seine Tätigkeit einstellen müssen, das bilaterale Kulturinstitutsabkommen von 2011 werde gekündigt. Das in Deutschland akkreditierte Personal des russischen Generalkonsulats Bonn und des Russischen Hauses in Berlin habe Deutschland verlassen müssen. Die Bundesregierung habe zudem auf europäischer Ebene neue Listungen russischer Staatsangehöriger und Einrichtungen im Zusammenhang mit hybriden Aktivitäten vorgeschlagen. Darüber hinaus würden die Einreisekontrollen für russische Staatsangehörige verschärft und die Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte weiter verstärkt.