Abschiebungen nach Tadschikistan
Berlin: (hib/STO) Um Abschiebungen nach Tadschikistan geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8768(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8061(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin schrieb die Fraktion, die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch habe berichtet, dass am 20. Juni 2026 erneut ein Oppositioneller aus Tadschikistan in das Land abgeschoben worden sei. Unmittelbar nach der Ankunft in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe sei der 54‑jährige A. B. festgenommen worden. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung Kenntnisse über die Gründe der berichteten Inhaftierung von A. B. in Tadschikistan hat.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, liegen ihr „keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor“. Auch liegen ihr der Antwort zufolge „keine Kenntnisse über die Inhaftierung von A. B. in Tadschikistan vor“.
In Deutschland lebten laut Vorlage Ende August 2026 ausweislich des Ausländerzentralregisters 12.891 tadschikische Staatsangehörige, von denen 922 ausreisepflichtig mit einer Duldung und 152 ausreisepflichtig ohne Duldung waren. Die Zahl der Abschiebungen nach Tadschikistan in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres gibt die Bundesregierung mit 27 an.