28.10.2026 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 861/2026

Kein Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung, um die dauerhafte Nutzung von Wohnungen in Ferien- und Wochenendhausgebieten zu reduzieren. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (21/8762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit, die sich besorgt darüber gezeigt hatte, dass touristisch geprägte Gebiete schrittweise Wohngebietscharakter entwickeln und touristische Kapazitäten verloren gehen könnten. Die Bundesregierung entgegnete, die dauerhafte Nutzung von Ferienwohnungen zu Wohnzwecken sei vorrangig eine Frage des effektiven Vollzugs. Die Durchführung des Bauplanungsrechts und das Einschreiten gegen unzulässige Dauerwohnnutzungen obliege den Behörden der Länder. Fehlentwicklungen im Einzelfall sei durch bauaufsichtliches Handeln vor Ort zu begegnen.

Weiter teilt die Regierung mit, es sei nicht bekannt, dass in Erholungssondergebieten unzulässiges Dauerwohnen über Einzelfälle hinaus stattfinde. Duldungen könnten im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Das geschehe etwa aus Rücksicht auf das hohe Lebensalter von Betroffenen.