Zuwendungsdatenbank des Bundes kein öffentliches Register
Berlin: (hib/NKI) Bei der Zuwendungsdatenbank handelt es sich um eine verwaltungsinterne Datenbank mit Rollen- und Rechtekonzepten. Eine Veröffentlichung der darin enthaltenen Daten ist grundsätzlich nicht vorgesehen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/8036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Die Bundesregierung teile zwar die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass eine Zuwendungsdatenbank des Bundes den Verwaltungsaufwand mindern, den wirtschaftlichen Einsatz von Fördermitteln erleichtern und Doppelförderungen vermeiden solle. Laut Bundesrechnungshof solle die Zuwendungsdatenbank des Bundes den Verwaltungsaufwand reduzieren, die Steuerung eines wirtschaftlichen Einsatzes von Fördermitteln erleichtern und den Bewilligungsbehörden von Zuwendungsanträgen helfen, Doppelförderungen zu erkennen. Bei der Zuwendungsdatenbank handele es sich jedoch um eine verwaltungsinterne Datenbank mit Rollen- und Rechtekonzepten. „Eine Veröffentlichung der darin enthaltenen Daten ist grundsätzlich nicht vorgesehen“, heißt es in der Antwort.