Umsetzung des EU-Klima-Sozialplans
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung arbeitet an einem Umsetzungsplan für den EU-Klima-Sozialfonds. Eine verbindliche Frist für die Vorlage bei der Europäischen Kommission wird in der Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds nicht geregelt. Das geht aus der Antwort (21/8730(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8257(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Ob der Klima-Sozialplan, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Programm zur Förderung von Haushalten mit mittlerem und geringem Einkommen zur gezielten Unterstützung des Umstiegs auf klimafreundliche Mobilität enthalten werde und ob bestehende Maßnahmen weiterentwickelt würden, „ist Gegenstand der Beratungen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.