28.10.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 861/2026

Keine bundesweite Erfassung der Schäden durch Saatkrähen

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung führt keine bundesweite Erfassung quantifizierbarer Angaben zu den durch Saatkrähen verursachten landwirtschaftlichen Schäden, insbesondere zu den betroffenen Flächen und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Schäden durch. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8739(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/8051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Das Monitoring und das Management der betreffenden Vogelarten sowie die Erfassung entsprechender Schäden fielen „grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder“, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung beobachte die Schadentwicklung in der Landwirtschaft aufmerksam und prüfe fortlaufend zusammen mit den Ländern, ob gegebenenfalls Maßnahmen oder Unterstützung angezeigt seien. Auch im Blick auf die europäischen Rahmenbedingungen sei die Bundesregierung mit der EU-Kommission „in regelmäßigem Austausch“. Die Bestandszahlen der Saatkrähe hätten sich für den letzten Berichtszeitraum des Vogelschutzberichts in den Jahren 2017 bis 2022 von 105.000 Brutpaaren auf 140.000 bis 155.000 Brutpaare erhöht. Der langfristige Bestandstrend werde als gleichbleibend und die kurzfristigen Bestandstrends (12 und 24 Jahre) als zunehmend angegeben, heißt es in der Antwort.