Zuwendungen nach pflichtgemäßem Ermessen
Berlin: (hib/PK) Um die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Programms „Demokratie leben“ geht es in der Antwort (21/8772(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8456(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Darin wird die Ermessensentscheidung näher erläutert.
Über die Zuwendung werde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel sowie der in der Förderrichtlinie und den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Förderziele und Fördervoraussetzungen entschieden.
Ferner sei eine Überprüfung auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse nach dem sogenannten Haber-Verfahren möglich. Die abschließende Förderentscheidung treffe das Ministerium unter Berücksichtigung einer angemessenen regionalen Verteilung sowie unter Sicherstellung einer pluralen Träger- und Angebotslandschaft.