28.10.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 861/2026

Bundesregierung verweist auf Lobbyregister

Berlin: (hib/SCR) Die Regelungen zum Lobbyregister sehen vor, dass im Register von den Interessensvertretern Finanzangaben, unter anderem zu öffentlichen Zuwendungen, zu machen sind. Darauf verweist die Bundesregierung in einer Antwort (21/8732(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/8352(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten hatten unter anderem nach Regelungen gefragt, die sicherstellen, dass „staatlich geförderte Umwelt- und Klimaschutzorganisationen“ sowie „staatlich geförderte Nichtregierungsorganisationen“ in Anhörungen, Beteiligungsformaten, Beiräten, Kommissionen, Begleitgremien oder sonstigen Beratungsgremien der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden ihre staatliche Förderung offenlegen. Eine „allgemeine Offenlegungspflicht“ für „alle externen Akteure“, nach der sich die AfD-Fraktion erkundigt hatte, plant die Bundesregierung nicht.

Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zu einer früheren Antwort der Bundesregierung (21/2527(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin hatte die Bundesregierung nach Darlegung der Fraktion die Beantwortung mehrerer Fragen unter anderem mit der Begründung verweigert, für die Begriffe „Umwelt- und Klimaschutzorganisationen“ sowie „Nichtregierungsorganisationen“ gebe es keine eindeutige Definition. Damit seien wesentliche Fragen zur Vergabe von Bundesmitteln, zur Überlassung von Bundesflächen, zur Evaluation geförderter Maßnahmen und zur Transparenz staatlicher Förderung unbeantwortet geblieben.

Auf die erneuten Fragen zu den letztgenannten Aspekten führt die Bundesregierung aus: „Wie bereits in mehreren Antworten der Bundesregierung zu parlamentarischen Fragen der Fragestellerin erläutert, werden Förderungen des Bundes nicht nach diesen begrifflichen Grundlagen erfasst und abgegrenzt.“