28.10.2026 Verkehr — Antwort — hib 861/2026

Geändertes Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Autobahnprojekt

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort (21/8757(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8467(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) woraus sich die Änderungen des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) des im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) enthaltenen Projekts A 39 bei der Nachbewertung 2025 im Vergleich zur ursprünglichen Berechnung 2016 ergeben. Gemäß Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 20. März 2024 (20/6037(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) waren den Angaben zufolge für alle potenziellen Aus- und Neubauvorhaben der Tabelle B (Bedarfsplanprojekte, für die bis 2029 bestandskräftiges Baurecht erwartet wird) des verkehrsträgerübergreifenden Investitionsrahmenplans (IRP) 2025-2029 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes und des von der Autobahn GmbH des Bundes aufgestellten Finanzierungs- und Realisierungsplans (FRP) 2025-2029 „aktualisierte Nutzen-Kosten Berechnungen nach Methodik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 unter Verwendung aktualisierter Kosten- und Wertansätze sowie eines aktualisierten Verkehrsmengengerüstes durchzuführen“.

Aufgrund der Verwendung aktualisierter Kosten- und Wertansätze sowie einer neuen Strategischen Langfrist-Verkehrsprognose (VP) 2040 mit gegenüber der VP 2030 grundlegend geänderten Prognoseprämissen, eines weiterentwickelten Modellinstrumentariums zur Ermittlung der Streckenbelastungen und konkretisierter Projektkenntnisse, die zu veränderten verkehrlichen Wirkungen der Projekte führen, „können die Bewertungsergebnisse zum Teil deutlich von den Bewertungsergebnissen im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 abweichen“, schreibt die Bundesregierung. Dies träfe auch bei dem Autobahn-Neubauprojekt A 39, Anschlussstelle Lüneburg-N (B 216) - Anschlussstelle Weyhausen (B 188), zu, heißt es in der Antwort.