28.10.2026 Inneres — Antwort — hib 862/2026

Phänomen des „gewaltorientierten Nihilismus“

Berlin: (hib/STO) Das Phänomen des „gewaltorientierten Nihilismus“ beschreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8776(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8185(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach gibt es für den Begriff „gewaltorientierter Nihilismus“ aktuell noch keine bundesweite einheitliche Definition, welche von den deutschen Sicherheitsbehörden allgemein anerkannt ist und verwendet wird. Die international gängige Abkürzung NVE (Nihilistic Violent Extremism) wird laut Vorlage allgemein eher als Arbeitsbegriff genutzt, um „nihilistische (Online-) Gewaltgruppen mit misanthropischen und desaströsen Weltanschauungen“ zu bezeichnen.

Wesentlicher organisatorischer Rahmen von NVE ist der Antwort zufolge das digitale Ökosystem „The Com“. „The Com“ bestehe aus verschiedenen gewaltverherrlichenden Online-Gruppen, die über soziale Netzwerke und Onlinespiele Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufnehmen, um diese schrittweise zu manipulieren, zu entwürdigen und schließlich zu kontrollieren. „Die Opfer werden unter anderem dazu genötigt, sich selbst zu verletzten (Extortion), kinderpornografisches Material zu erstellen (Sextortion) oder sich sogar in Livestreams zu suizidieren“, heißt es in der Antwort weiter.

Danach ist den Akteuren der sogenannten NVE-Szene grundsätzlich ein gesteigertes Gefährdungspotential zuzurechnen. Angesichts der szenebedingt häufig onlinebasierten Agitationen bestehe zudem die Gefahr, dass Akteure und Gruppierungen nicht nur relativ einfach weitere Anhänger und Opfer rekrutieren und sich das Phänomen damit einhergehend, auch in Deutschland, weiter ausweitet. Der virtuelle Aspekt berge zudem einen Beschleunigungsfaktor in sich.

Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, ist ein Großteil der dieser Subkultur zuzuordnenden Personen zumeist jung, männlich und häufig sozial isoliert. Weiterhin sind anfällige Personen den Angaben zufolge teilweise mit mentalen Problemen sowie Schwierigkeiten in ihrem direkten persönlichen und sozialen Umfeld konfrontiert. Das Selbstbild dieser Personen ist laut Bundesregierung oft das des vermeintlich ungerechtfertigt sozial und gesellschaftlich isolierten „Außenseiters“.

Entsprechende virtuelle Gruppierungen sind Bestandteil des sogenannten „Com“-Netzwerks („Community“) beziehungsweise der „World Terror Coalition“ („WTC“), wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Hierbei handele es sich um transnationale, dezentrale und gewaltorientierte Netzwerke subkultureller Onlinegruppen mit zum Teil diffusen Rändern und losen Strukturen.

„Innerhalb dieser virtuellen Subkultur werden Gewalttaten und amoralisches Handeln aus seelischer Grausamkeit und Gewaltlust propagiert und entsprechende Inhalte über Plattformen wie Discord oder Telegram verbreitet“, schreibt die Bundesregierung des Weiteren. Das Geltungsbedürfnis Einzelner sei ein zentraler Faktor für das kompetitive Bestreben, durch immer extremere Gewalttaten in den Hierarchien der Gruppen aufzusteigen. Hinzu könnten „appetitive und autotelische Gewaltmotivationen“ kommen. Opfer(-gruppen) werden hierfür laut Vorlage „zum reinen Objekt der eigenen Gewaltfantasien degradiert, strukturell dehumanisiert und in ihrer Subjektqualität elementar verletzt“.

Die Subkultur ist geprägt von einem breiten Spektrum virtueller und realweltlicher Gewalttaten und Aktionen, wie die Bundesregierung zudem darlegt. Diese beinhalteten auf der einen Seite ausgehend vom virtuellen Raum Sexualdelikte und andere physische und psychische Gewalt gegen vulnerable Einzelpersonen. Auf der anderen Seite erfolge im Übersprung von der virtuellen Struktur in die reale Welt die Anleitung, Anstiftung und Durchführung von Vandalismus, Brand- und Propagandadelikten bis hin zu schwersten Amok- beziehungsweise Gewalttaten.