28.10.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 863/2026

Registrierte Geflügelpest-Fälle sei 2020

Berlin: (hib/NKI) Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in den Jahren 2020 bis 2026 (Stichtag 6. Oktober) 9.586 Ausbrüche der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/8773(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8197(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Demnach sei der Ausbruch bei gewerblich und nicht gewerblich gehaltenem Geflügel (641), sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (293) sowie Wildvögeln (8.652) festgestellt worden.

Bei einem amtlich bestätigten Ausbruch von HPAI seien gehaltene Vögel der betroffenen Haltung nach EU-Recht grundsätzlich zu töten, heißt es in der Antwort. Nach Kenntnis der Bundesregierung seien für die Jahre 2020 bis 2023 Entschädigungen für rund 4,9 Millionen Tiere (4.919.963) beantragt worden, darunter Legehennen, Masthähnchen, Zuchthühner, Enten, Gänse, Truthähne sowie sonstige Geflügelarten. Für die Jahre ab 2024 könnten keine Angaben gemacht werden, da die entsprechenden Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen seien. Die epidemiologischen Untersuchungen zum Eintragsweg werden bei HPAI-Ausbrüchen von den zuständigen Behörden der Länder durchgeführt. Nach Kenntnis der Bundesregierung werde in vielen Fällen ein direkter oder indirekter Kontakt zu Wildvögeln vermutet.