Bundesrat fordert Überarbeitung des Start-Chancen-Gesetzes
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat begrüßt das im Entwurf für das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (21/8239(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) formulierte Ziel einer verbesserten frühkindlichen Bildung, fordert aber Nachbesserungen zugunsten der Länder. Das geht laut einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/8827(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) aus der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf hervor.
Der Gesetzentwurf lege den Ländern mit den geforderten bundesweiten Standards erhebliche dauerhafte und zusätzliche finanzielle und organisatorische Verpflichtungen auf, während der Bund parallel dazu die finanzielle Förderung der Länder in den kommenden acht Jahren sukzessive auf null reduziere. So würden den Ländern dauerhafte zusätzliche Aufgaben übertragen, ohne dass deren Finanzierung durch den Bund dauerhaft und auskömmlich sichergestellt sei.
Die Festlegung neuer bundesrechtlicher Standards im SGB VIII dürfe jedoch nicht von der Frage ihrer Finanzierung entkoppelt betrachtet werden. Der Bundesrat bitte vor diesem Hintergrund, den Gesetzentwurf so zu überarbeiten, dass die Länder die damit verbundenen neuen gesetzlichen Anforderungen finanziell und strukturell umsetzen könnten.
Der Bundesrat begrüße zudem ausdrücklich die mit dem Entwurf verfolgten bildungspolitischen Ziele, insbesondere die Stärkung der frühkindlichen Bildung, die Verbesserung der Chancengerechtigkeit und die Intensivierung der frühen Sprachförderung, und trage diese mit. Jedoch sei für das Gelingen dieser gesamtstaatlich bedeutsamen Reform eine enge und partnerschaftliche Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen unerlässlich. Da die Kommunen als örtliche Träger der Jugendhilfe die Hauptlast des praktischen Vollzugs trügen, müssten die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen eng an den Realitäten vor Ort ausgerichtet werden.
Die Bundesregierung lehnt weitergehende finanzielle Forderungen ab, wie aus der Gegenäußerung hervorgeht, und weist daraufhin, dass die Umsetzung der frühkindlichen Bildung originäre Aufgabe der Länder und Kommunen sei und von den Ländern deshalb auch finanziert werden müsse. Daher komme eine dauerhafte und dynamisierte finanzielle Entlastungsregelung zugunsten der Länder nicht in Betracht. Was die bessere Abstimmung mit den Ländern angeht, will die Bundesregierung die Forderung prüfen.