29.10.2026 Gesundheit — Antwort — hib 865/2026

Aufarbeitung nach Verlusten von Kassen bei Anlagegeschäften

Berlin: (hib/PK) Nach den Verlusten von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen bei Anlagegeschäften dauert die Aufarbeitung an. Es müsse sorgfältig aufgeklärt werden, wie es trotz der strengen Regelungen im Sozialgesetzbuch IV zu den berichteten Verlusten kommen konnte, heißt es in der Antwort (21/8785(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8311(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Die konkreten Sachverhalte müssten ermittelt und durch die Selbstverwaltung sowie die aufsichtführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich aufgearbeitet und analysiert werden. Die 109. Aufsichtsbehördentagung des Bundes und der Länder vom 11. bis 12. November werde sich mit dem Themenpunkt „Vermögensanlagen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen - Anforderungen an das Anlage- und Risikomanagement“ befassen.

Geplant sei ein Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesarbeitsministerium, dem Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) und den Aufsichtsbehörden der Länder über den aktuellen Erkenntnisstand und über Schlussfolgerungen für die Aufsichtspraxis und das weitere Vorgehen.

Aus Sicht der Aufsichtsbehörden solle die zentrale Bedeutung der Einhaltung der Anlagegrundsätze (Sicherheit, Liquidität und angemessener Ertrag) gemäß Paragraf 80 Absatz 3 SGB IV durch ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement betont werden.