Schäden durch Rapserdfloh
Berlin: (hib/NKI) Aktuell liegen der Bundesregierung keine prozentualen Daten zu Schäden vor, die durch den Rapserdfloh entstanden sind. Allerdings zeigen die Ergebnisse des Julius-Kühn-Instituts, das in Kooperation mit den Ländern ein bundesweites Resistenzmonitoring bei Rapsschädlingen durchführt, dass Schäden durch den Rapserdfloh regional und über die Jahre schwanken. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8788(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/8491(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Die Larven des Schädlings würden im Herbst vor allem den Winterraps befallen, aber auch Kohl und Rüben seien betroffen, außerdem hemmten Fraßschäden das Wachstum der Pflanzen. Allerdings gelte das seit 2013 bestehende Verbot für den Einsatz von Neonikotinoiden weiter. Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil von 2023 (Az. C-162/21) klargestellt, dass Mitgliedstaaten keine Notfallzulassungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Saatgut erteilen dürften, das mit ausdrücklich verbotenen Neonikotinoiden behandelt wurde. Die Insektizide gelten als hochgiftig und töten nicht nur Schädlinge wie den Rapserdfloh, sondern auch Bienen, und gefährden damit die Biodiversität.