Sicherheitsplattform Strom der Bundesnetzagentur
Berlin: (hib/NKI) Die abschließende Entscheidung, welcher Stromverbraucher von einer Lastreduktionsverfügung betroffen wird, trifft die Bundesnetzagentur, die als „Bundeslastverteiler“ fungiert. Dieser wird von der Bundesregierung im Falle einer Energiemangellage nach dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz - EnSiG) per Verordnung eingesetzt. Das geht aus der Antwort (21/8790(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8345(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion hervor.
Die Bundesnetzagentur baut seit einigen Jahren eine Sicherheitsplattform Strom auf. Mit diesem digitalen Instrument soll bei schweren Strommangellagen oder bei kompletten Ausfällen (Blackouts) der Energieverbrauch von Stromnetzbetreibern sowie Stromverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als acht Gigawattstunden gezielt gedrosselt oder abgestellt werden. Der Start der Plattform hat sich verzögert. Eigentlich sollte die Sicherheitsplattform bereits im Januar 2026 an den Start gehen, derzeit plant die Bundesnetzagentur die Einführung im Laufe des Winters 2026/2027.