29.10.2026 Inneres — Kleine Anfrage — hib 866/2026

Erwerbstätigkeiten von Ruhestandsbeamten

Berlin: (hib/STO) Um Erwerbstätigkeiten oder sonstige Beschäftigungen von Ruhestandsbeamten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8812(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin schreibt die Fraktion, dass Paragraf 105 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) ein wichtiges Instrument sei, um die Wahrung von Vertraulichkeit auch nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Erwerbstätigkeiten oder sonstige Beschäftigungen von Ruhestandsbeamten seien zu untersagen, „soweit zu besorgen ist, dass durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden“. Damit einher gehe die Pflicht von Ruhestandsbeamten, Erwerbstätigkeiten oder sonstige Beschäftigungen anzuzeigen beziehungsweise genehmigen zu lassen.

Wissen will die Fraktion, wie viele Anzeigen nach Paragraf 105 Absatz 1 BBG bei Bundesbehörden seit dem 1. April 2024 eingegangen sind und wie viele Anträge auf Genehmigung nach Paragraf 105 Absatz 5 BBG seit diesem Zeitpunkt gestellt wurden.