Bundesrat fordert Änderungen am Finanzausgleichsgesetz
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat fordert in einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (21/8824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegten Stellungnahme zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (21/8237(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Reihe von Änderungen, mit denen unter anderem weitere Folgeänderungen am Finanzausgleichsgesetz vermieden werden sollen. Mit dem Gesetz sollen Änderungen an der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern vorgenommen werden.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, dass die Notwendigkeit einer künftigen Änderung der Umsatzsteuerverteilung für die Jahre ab 2034 bestehe. Die Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes werde rechtzeitig vorgelegt. Andere Vorschläge des Bundesrates werden abgelehnt.