30.10.2026 Finanzen — Unterrichtung — hib 867/2026

Bundesrat verlangt Änderungen bei Zuschlagsbesteuerung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat verlangt in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (21/8823(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegten Stellungnahme zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (21/8235(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Reihe von Änderungen. So wird die Regierung aufgefordert, Änderungen bei den geplanten steuerlichen Verbesserungen für Beschäftigte mit Sonntags- und Feiertagsarbeit vorzunehmen.

„Eine nur bei Sonntags- und Feiertagszuschlägen, nicht aber für Zuschläge für Nachtarbeit geltende Anhebung des maximal zulässigen Grundlohnbetrags führt zu einer zusätzlichen Verkomplizierung“, erwartet der Bundesrat. Bei der Berechnung der steuerfreien Zuschläge müsste zukünftig zwischen Nachtarbeit einerseits und Sonntags- und Feiertagsarbeit andererseits differenziert werden. Insbesondere für die Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen ergebe sich dadurch ein zusätzlicher Berechnungs- und Bürokratieaufwand, der vermieden werden sollte. Zudem würden von den von der Regierung geplanten Änderungen nur Besserverdienende profitieren. „Bei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern mit unteren und mittleren Einkommen führt die Anhebung des Grundlohns zu keiner steuerlichen Entlastung“, argumentiert der Bundesrat. Außerdem werden Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Rechenzentren verlangt.

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrates ab beziehungsweise nimmt sie zur Kenntnis. Zur Behandlung von Sonntags- und Feiertagszuschlägen heißt es, selbst eine moderate Erhöhung der Zuschlagssätze dürfte „voraussichtlich zu nicht unerheblichen Steuermindereinnahmen führen“.