Bearbeitungsdauer von Asylanträgen beim Bamf
Berlin: (hib/STO) Über die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8795(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8452(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach hat das BAMF im laufenden Jahr in 69,1 Prozent aller Verfahrensabschlüsse von Anträgen, die vor dem 12. Juni 2026 eingereicht wurden, das Verfahren innerhalb der in Artikel 31 Absatz 5 der EU-Richtline 2013/32 genannten Frist von 21 Monaten abgeschlossen. 45,8 Prozent aller Verfahrensabschlüsse von Anträgen, die vor dem 12. Juni 2026 eingereicht wurden, wurden den Angaben zufolge im laufenden Jahr innerhalb der in Artikel 31 Absatz 3 Satz 1 dieser Richtline gesetzten Frist von sechs sechs Monaten entschieden.
„Für Anträge, die ab dem 12. Juni 2026 eingereicht wurden, konnte das Bamf in 92,5 Prozent seiner Entscheidungen über die Zulässigkeit des Antrags gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe 1, b, c und d sowie Artikel 38 Absatz 2 innerhalb der Frist des Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2024/1348 (zwei Monate) entscheiden“, schreibt die Bundesregierung weiter. Für alle übrigen Verfahrensabschlüsse von Anträgen, die ab dem 12. Juni 2026 eingereicht wurden, habe das BAMF in 98,5 Prozent der Fälle innerhalb von drei Monaten entschieden.