Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung genehmigt
Berlin: (hib/SCR) Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat kurzfristig eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für Mietzahlungen für Liegenschaften des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in Bonn genehmigt. In den Haushaltsjahren bis 2032 stehen demnach insgesamt Mittel in Höhe von 14,85 Millionen Euro zur Verfügung. Über das auf den 29. Oktober 2026 datierte Schreiben des BMF hat die Bundesregierung eine Unterrichtung (21/8854(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Hintergrund ist demnach, dass eine „Verlängerungsmöglichkeit für die Laufzeitverlängerung“ des Mietverhältnisses laut BMBFSFJ des Ressorts bis spätestens 31. Oktober 2026 in Anspruch genommen werden musste. Von der eigentlich in solchen Fällen vorgesehenen vorherigen Unterrichtung des Haushaltsausschusses, dem sogenannten Konsultationsverfahren, musste demnach vom BMF auf „zwingenden Gründen“ abgewichen werden.