02.11.2026 Finanzen — Anhörung — hib 872/2026

Stärkung des Zolls begrüßt

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung geplanten zusätzlichen Kompetenzen des Zolls sind in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag von den Sachverständigen begrüßt worden. In der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Die Linke) geleiteten Anhörung bezeichnete die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (21/8282(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) insgesamt als wichtigen Schritt, „um die Rolle der Zollverwaltung als Sicherheits- und Finanzbehörde des Bundes weiter zu stärken“, warnte aber vor erzwungenen Personalverschiebungen durch Umstrukturierungen. Die vorgesehene Verbindung aus repressiven Ermittlungsinstrumenten und administrativen Ansätzen zur Vermögensaufklärung und Vermögensabschöpfung sei richtig. Sie entspreche auch der übergeordneten Zielrichtung, die Zollverwaltung angesichts veränderter sicherheits- und finanzpolitischer Rahmenbedingungen zukunftsfest weiterzuentwickeln. Dass der Zoll nunmehr ein Instrument erhalte, um gegen bedeutsame Vermögenswerte unklarer Herkunft auch außerhalb eines klassischen Strafverfahrens vorzugehen, sei ein wichtiger Fortschritt.

Von der Generalzolldirektion hieß es, die Professionalisierung der internationalen Kriminalität sei eine große Herausforderung. Daher seien organisatorische Änderungen notwendig. Man erhoffe sich eine Bündelung der Kompetenzen, die Bildung größerer Einheiten und den flexibleren Einsatz des Personals. Der Zoll könne sich noch stärker auf die Bekämpfung der Geldwäsche konzentrieren. Dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr Befugnisse erhalte, wurde von den Vertretern des Zolls begrüßt. Der Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter begrüßte die Zuständigkeit der Finanzgerichte. Dort gebe es ausreichende Kapazitäten.

Neben den organisatorischen Änderungen beim Zoll spielte in der Anhörung auch Arbeit des Zolls bei der Aufklärung der Gefahren, die vom Einbringen bedeutsamer Vermögensgegenstände (bei denen Zweifel an der rechtmäßigen Herkunft bestehen) in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf ausgehen könnten, eine Rolle. „Gerade bei bedeutsamen Vermögensgegenständen wird regelmäßig davon auszugehen sein, dass der Besitzer dieser Vermögensgegenstände ihre rechtmäßige Herkunft darlegen können wird, während es dem Staat in aller Regel mit verhältnismäßigen und rechtsstaatlichen Mitteln nur schwer möglich ist, die nicht rechtmäßige Herkunft dieser Vermögensgegenstände nachzuweisen“, begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben und schreibt von einer „Informationsnot“ des Staates, während es gleichzeitig dem Besitzer der verdächtigen Vermögensgegenstände ohne Weiteres zumutbar sei, „die bei ihm vorhandenen Erkenntnisse, welche die rechtmäßige Herkunft nachweisen würden, offenzulegen“. Gerade bei bedeutsamen Vermögensgegenständen, die in der Regel einen Wert von über 100.000 Euro hätten, „wird nahezu jeder rechtschaffene Bürger darlegen können, woher diese Vermögensgegenstände stammen oder aus welchen Mitteln sie beschafft worden sind“, so die Gesetzesbegründung.

Professor Kilian Wegner (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) erklärte dazu in seiner Stellungnahme, der Schutz des Vertrauens in die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung, das Schaden nehme, wenn Straftäter deliktisch erlangte Vermögensvorteile behalten dürfen, sei eigentlich Aufgabe des Strafrechts und der strafrechtlichen Einziehung. „Warum er hier der polizeilichen Gefahrenabwehr zufallen soll, erklärt der Entwurf weiterhin nicht“, betonte er. Wegner sagte aber, es sei ein „gangbarer Kompromiss“, der hier versucht werde. Die Finanz- und Zollgewerkschaft erklärte, gerade im Kampf gegen organisierte Kriminalität und verschleierte Vermögensstrukturen sei ein solches Instrument seit langem überfällig.

Weiterhin ging es in der Anhörung um zwei Oppositionsanträge. So fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3248(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem ein „volldigitales Immobilientransaktionsregister, das alle Immobilientransaktionen erfasst“. Die Fraktion die Linke fordert in ihrem Antrag (21/8391(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das von der Regierung angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität als eigenständige Ermittlungseinheit beim Zoll zu errichten. Weitere Forderungen betreffen die Beseitigung von strukturellen Defiziten in der statistischen Erfassung von Geldwäsche. Eingezogene Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, sollen Kommunen und gemeinnützigen Trägern zugewiesen werden können.

Für die Organisation Finanzwende bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück. Die bisherigen Regelungen reichten nicht aus, um die Finanzkriminalität zum Beispiel durch Cum-Cum zu bekämpfen. Die Organisation „Mafianeindanke“ kritisierte, dass es keine Regelung gebe, eingezogene Immobilien oder eingezogenes Vermögen an gemeinnützige Organisationen zu übergeben. Das gebe es zum Beispiel in Italien, wo dadurch ein Erfolg im Kampf gegen organisierte Kriminalität erzielt worden sei.

Jacob Wende (Regpit GmbH) erklärte auf Fragen zum Dokumentations- und Prüfaufwand für Unternehmen, das Geldwäschegesetz sei ein sehr wichtiges Gesetz und sorge für die Lieferung wichtiger Informationen. Zugleich gebe es aber Kritik an Überregulierung. Die Antwort darauf könne aber nicht in der Streichung von Regelungen bestehen. Vielmehr müssten die Gesetze umsetzbar sein, appellierte er.