Expertenstreit um Prävention und Erwerbsminderungsrente
Berlin: (hib/HAU) Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die gesundheitliche Prävention zu stärken und die Bedingungen der Erwerbsminderungsrente zu verbessern, hat am Montag im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales gestanden. In dem dazu vorgelegten Antrag der Fraktion mit dem Titel „Gesund länger arbeiten und Erwerbsminderungsrente verbessern“ (21/3844(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es: Um die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen zu erhalten und zu verbessern und gleichzeitig die Finanzierbarkeit der Rente zu stärken, müssten Prävention und Rehabilitation konsequent ausgebaut werden nach dem Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“. Der Bekanntheitsgrad insbesondere von Präventionsleistungen sei noch zu gering, schreiben die Grünen. Für jene, die nicht mehr arbeiten könnten, müsse es weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente geben, insbesondere eine Verminderung der Abschläge.
Der Zugang zu den Leistungen der Prävention der Deutschen Rentenversicherung sei schon heute niedrigschwellig, sagte Judith Rabe von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Die Versicherten könnten den Antrag online stellen. Wichtig aus Sicht der DRV sei, dass Versicherte adressiert würden, die einen hohen Präventionsbedarf haben und dass der Fokus darauf liege, sagte sie. „Diese Voraussetzungen sollten auch nicht dadurch aufgeweicht werden, indem die Leistungen auch Beschäftigten ohne bisherige Beeinträchtigungen zugänglich gemacht werden“, machte Rabe deutlich.
Für einen individuellen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement sieht die DRV wie auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) keinen Bedarf. Hier müssten Flexibilität und klare Verantwortlichkeiten erhalten bleiben, statt medizinische oder sozialrechtliche Aufgaben auf die Betriebe zu verlagern, sagte BDA-Vertreter Alexander Gunkel.
Mit Blick auf die Erwerbsminderungsrente befand er, für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte biete diese eine ausreichende Absicherung, wenn sie nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang erwerbstätig sein können. „Hier besteht kein gesetzlicher Ausbaubedarf, insbesondere nachdem in den letzten Jahren bereits mehrere Leistungsverbesserungen beschlossen wurden“, so Gunkel.
Die von den Grünen vorgeschlagenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente adressieren aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) den notwendigen Verbesserungsbedarf mit der richtigen Zielstellung, können aber laut DGB-Vertreter Ingo Schäfer „das Ziel nicht wirklich erreichen“. Die angedachte „Überlastungsschutzrente“ sei ein sinnvoller Ansatz. Allerdings seien zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze - also bald das vollendete 65. Lebensjahr - für die Zielgruppe viele Jahre zu spät.
Die Grünen-Forderung „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“ ist aus Sicht des DGB ein richtiger und unterstützenswerter Ansatz. Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes machte Schäfer deutlich, nur wenn Arbeitsschutz als umfassendes System der Prävention und der menschengerechten Gestaltung von Arbeit verstanden werde, könne schleichenden und langfristig wirkenden Gefährdungen durch psychische oder ergonomische Belastungen wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Viele Einzelforderungen aus dem vorliegenden Antrag weisen aus Sicht von Michael Popp vom Sozialverband Deutschland (VdK) „in die richtige Richtung“. Insbesondere überzeuge der umfassende Ansatz, nicht auf individuelle Verhaltensprävention, sondern auf den Betrieb als zentralen Ort der Gesundheitsprävention zu setzen. Auch sei es richtig, die Rentenversicherung als relativ neuen Anbieter von Präventionsangeboten zu stärken und ihr Rehabilitationsspektrum zu erweitern. Bevor über höhere Altersgrenzen bei der Rente gesprochen wird, müsse es darum gehen, die gesundheitlichen Voraussetzungen zu schaffen, „dass es die Menschen bis zur Regelaltersgrenze schaffen“, sagte Popp.
Magnus Brosik von der Arbeitnehmerkammer Bremen sprach sich ebenfalls dafür aus, Präventionsleistungen bereits für strukturell Gefährdete zu gewähren, um schon „erste gesundheitliche Beeinträchtigungen“ zu verhindern. Weiterhin wies er daraufhin, dass Arbeitnehmer sich seit Jahren gezwungen sähen, ihr Berufsunfähigkeitsrisiko auf dem privaten Versicherungsmarkt abzusichern - was allzu oft an unpassenden und für Betroffene kaum bezahlbaren Produkten scheitere.
Brosik schlug deshalb vor, ergänzend zur allgemeinen Erwerbsminderungsrente ein „Berufsminderungsgeld“ als Leistung der Rentenversicherung einzuführen, das in den Jahren vor der Altersgrenze ein auskömmliches Kombieinkommen aus noch möglicher Teilzeitbeschäftigung und vorzeitiger Teilrente erlaube.
Über die im Antrag geforderte „Überlastungsschutzrente“ müsse diskutiert werden, forderte der Einzelsachverständige Professor Felix Welti. Aus seiner Sicht lässt sich ein breiter politischer und sozialer Konsens erzielen, „dass Menschen in den rentennahen Jahrgängen einen vereinfachten Zugang zur Rente brauchen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können“. Die derzeitige Anknüpfung bei der sozialmedizinischen Beurteilung an die Fähigkeit zur täglichen Arbeitsfähigkeit von drei Stunden habe sich schon im geltenden Recht als schwierig erwiesen und sollte überarbeitet werden, befand Welti.
Besser sei eine Anknüpfung an und Ausweitung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen durch Senkung des Zugangsalters und eine Staffelung - nach Grad der Behinderung - des Zugangsalters. So könne bürokratischer Aufwand vermindert und die Zielgruppe gesundheitlich beeinträchtigter Versicherter erreicht werden, sagte der Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Universität Kassel.
Die Einzelsachverständige Silke Übelmesser, Professorin für Allgemeine Volkswirtschaftslehre an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, verwies in ihrer Stellungnahme auf die Empfehlung der Alterssicherungskommission, eine kapitalgedeckte Rente innerhalb der ersten Säule als wesentliche Ergänzung der umlagefinanzierten Rente einzuführen. Die Einführung einer solchen Kapitalrente sollte aus ihrer Sicht mit hoher Priorität vorangetrieben werden. Von ihr profitierten insbesondere jüngere Generationen, die über einen längeren Zeitraum Kapital aufbauen können. Somit leiste die Kapitalrente einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit.