Keine Details zu IFG-Anträgen
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung macht keine Angaben zu den im laufenden Jahr gestellten und vollständig stattgegebenen Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In einer Antwort (21/8835(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8545(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt sie, dass eine Datenerhebung und -auswertung „zusätzlich zu der ohnehin jährlich veröffentlichten Statistik mit zumutbarem Aufwand nicht möglich“ sei. Für die Jahre 2021 bis 2025 verweist sie auf die allgemein zugänglichen Jahresstatistiken.
Zu weiteren Detailfragen, etwa nach einer Aufschlüsselung abgelehnter Anfragen nach Bundesministerium, Jahr, Monat und Ablehnungsgrund, führt sie aus, dass diese Daten statistisch nicht erhoben würden. „Eine nachträgliche Erhebung ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich“, heißt es weiter.