03.11.2026 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 877/2026

Papierbelegpflicht soll 2028 abgeschafft werden

Berlin: (hib/HLE) Die Pflicht von Unternehmen zur Ausgabe von Papierbelegen an die Kunden soll ab 2028 abgeschafft werden. Zur Entlastung der Umwelt und zur Förderung des Verbraucherschutzes sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung soll statt der papierhaften Belegausgabepflicht eine elektronische Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden, sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen (21/8867(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro sollen Unternehmen vom Jahr 2028 an eine elektronische Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung vorhalten müssen.

Zur Begründung heißt es, Erfahrungen aus der Praxis hätten gezeigt, dass weiterhin sogenannte offene Ladenkassen ohne elektronische Aufzeichnungssysteme eingesetzt würden. „Gerade in bargeldintensiven Branchen besteht durch den Einsatz von offenen Ladenkassen die vereinfachte sowie die schwerer aufzuklärende und nachzuweisende Möglichkeit, dass Umsätze nicht in voller Höhe erklärt werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Aufgrund dessen bestehe beim Einsatz offener Ladenkassen ein gesteigertes Risiko der nicht ordnungsgemäßen Erfassung von Einnahmen und damit von Steuerhinterziehung. Elektronische Kassensysteme hätten dagegen ein geringeres Potential zur Manipulation, da in diesen Systemen die Daten sofort kryptographisch abgesichert und aufgezeichnet würden.

Außerdem sieht der Entwurf eine Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden vor. Dazu soll die sogenannte Möglichkeit der Kassen-Nachschau erweitert werden. Dabei handelt es sich um eine unangekündigte und zeitnahe Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme oder offener Ladenkassen. „Gerade bei fliegenden Händlern, die sich häufig außerhalb des Bezirks ihres für die Besteuerung zuständigen Finanzamtes aufhalten, sind Kassen-Nachschauen nicht immer sinnvoll und effizient durch das örtlich zuständige Finanzamt durchzuführen“, schreibt die Regierung und will daher die Befugnis zur Kassen-Nachschau auf das Finanzamt erweitern, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige tätig wird. „Dadurch kann gerade bei Kirmes, Weihnachtsmärkten oder Messen eine effiziente Kontrolle der Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen durchgeführt werden“, wird erwartet.

Außerdem werden die Strafandrohungen verschärft. Für das gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder den Einsatz eines Manipulationsprogramms bei elektronischen Kassen gilt in Zukunft ein Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe zu drei Jahren. „Hierbei wird die erhöhte kriminelle Energie berücksichtigt, die erforderlich ist, um kryptographisch abgesicherte Aufzeichnungen zu verändern oder elektronische Aufzeichnungssysteme so zu manipulieren, dass erst gar keine kryptographisch abgesicherten Aufzeichnungen entstehen“, begründet die Bundesregierung die Verschärfung.