Details zu Kosten für neue Möblierung und Ausstattung
Berlin: (hib/LBR) Die Ministerien müssen Möbel nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit behandeln. Ein Austausch sei etwa bei nicht mehr möglichen oder unwirtschaftlichen Reparaturen, Sicherheitsmängeln oder Verstößen gegen Arbeitsschutzanforderungen geboten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8820(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage(21/8527(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Darin hatten sich die Abgeordneten nach den Kosten für neue Möbel, Büroausstattung und Accessoires in den Bundesministerien seit Beginn der 21. Wahlperiode erkundigt.
In Einzelfällen würden auch funktionsfähige Möbel wegen veränderter ergonomischer Anforderungen oder organisatorischer Erfordernisse ersetzt, geht aus der Antwort weiter hervor. Die Daten zu den Gesamtausgaben für Möbel, Ausstattung und Dekoration lägen nicht in elektronisch auswertbarer Form vor. Auch eine Einzelaufstellung getrennt nach Bundesministern, Parlamentarischen und beamteten Staatssekretären sei nicht möglich, da die entsprechenden Daten nicht vorliegen, schreibt die Bundesregierung weiter.
Für die Leitungsebenen der Bundesministerien fielen laut Auflistung der Bundesregierung 2025 und 2026 in sechs beziehungsweise drei Ressorts fünfstellige Beträge an. Die höchsten Ausgaben für die Neuausstattung oder Umgestaltung von Leitungsbüros verzeichneten in 2025 das Auswärtige Amt mit rund 50.712 Euro sowie das neu gegründete Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit rund 46.146 Euro. 2026 lagen die Ausgaben beim Bundesfinanzministerium mit 47.737 Euro sowie im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit rund 28.679 Euro am höchsten.