04.11.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 879/2026

Bundesregierung zur Förderung strombasierter Kraftstoffe

Berlin: (hib/SAS) Die EU-Verordnung „ReFuelEU Aviation“ schreibt Flugkraftstoffanbietern steigende Quoten von nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels, kurz SAF) bei der Betankung an europäischen Flughäfen vor.

Eine spezifische Verpflichtung zur Produktion bestimmter SAF-Mengen an vorgeschriebenen Standorten sei in der Verordnung allerdings nicht enthalten, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (21/8829(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8403(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Es gebe keine dezidierten Vorgaben für Deutschland oder andere EU-Mitgliedstaaten. Die SAF-Quote sei „über alle Flughäfen in der EU, an denen ein Unternehmen Flugkraftstoff in Verkehr bringt, als Durchschnitt zu erfüllen“. Die konkrete Ausgestaltung der Quotenerfüllung obliege den verpflichteten Unternehmen.

Den Hochlauf von strombasierten Kraftstsoffen unterstützt die Bundesregierung laut ihrer Antwort aber mit Instrumenten wie dem „Doppelauktionsmechanismus für e-SAF“. Dabei werden der Angebots- und Nachfrageseite durch staatliche Garantien Planbarkeit und Investitionssicherheit gegeben. „Über Gesprächsformate wie die AG SAF steht die Bundesregierung außerdem mit den relevanten Branchenakteuren im Austausch“, heißt es in der Antwort.

Die Grünen haben in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass elektrobasiertes SAF (e-SAF) aktuell als die zentrale, skalierbare Option zur Defossilisierung der Luftfahrt gilt. Der e-SAF-Hochlauf sei aber gerade durch hohe Produktionskosten mit wirtschaftlichen und strukturellen Herausforderungen verbunden. Es stelle sich die Frage, wie die entstehende Nachfrage gedeckt werde und welchen Beitrag die Bundesregierung zu einem erfolgreichen Hochlauf von e-SAF in Deutschland und der EU leisten könne.