Reformvorschläge für die Pflege im Gesundheitsausschuss
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat sich mit der geplanten Pflegereform befasst und Anträge der Opposition eingeführt. Das von der Bundesregierung vorgelegte Pflegeneuordnungsgesetz (21/8869(Dokument, öffnet ein neues Fenster), PNOG) wird am Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Die Abgeordneten beschlossen am Mittwoch zu dem Entwurf eine Expertenanhörung, die am 25. November stattfinden soll. Die Anträge von AfD, Grünen und Linken sollen ebenfalls Gegenstand dieser Anhörung werden.
Die Anträge der Opposition sind teilweise weitgehender (Externer Link) und betreffen auch die Struktur und die Finanzierungsgrundlagen der defizitären Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die Fraktionen von AfD, Grünen und Linken haben jeweils zwei Anträge mit Vorschlägen für eine Reform der Pflege vorgelegt.
Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung auf eine stabilere finanzielle Grundlage stellen. Der Gesetzentwurf sieht Neuregelungen in der Versorgung mit geringeren Ausgaben und höheren Einnahmen vor. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll bereits ab 2027 die Beiträge stabilisieren und das erwartete Defizit in Milliardenhöhe ausgleichen. Auf der Versorgungsseite soll das komplexe Leistungsrecht besser strukturiert, von Bürokratie entlastet und mithilfe der Digitalisierung übersichtlicher gestaltet werden.