04.11.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 888/2026

AfD-Anträge zu Zwangsehen und religiösem Zwang ohne Mehrheit

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch zwei Anträge der AfD-Fraktion zur Verhinderung von Zwangsehen und zum Schutz von Kindern vor religiösem Zwang abgelehnt. Gegen die Anträge stimmten alle anderen Fraktionen, also die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

In dem ersten Antrag (21/6926(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte die AfD von der Bundesregierung unter anderem gefordert, eine Studie in Auftrag zu geben, die durch eine gezielte und bundesweite Abfrage bei Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und öffentlichen Schulen ermitteln soll, wie groß der Umfang der von Zwangsverheiratung Bedrohten und Betroffenen tatsächlich und potenziell ist und bei dieser Untersuchung auch die ausschließlich religiös und informell geschlossenen (Zwangs-)Verheiratungen beziehungsweise (Zwangs-)Ehen (,,soziale Eheschließung„) mitzuberücksichtigen. In dem zweiten Antrag (21/4941(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderte sie die Regierung auf, in der Kultusministerkonferenz auf die Bundesländer einzuwirken, um bundeseinheitliche Leitlinien zu entwickeln, die öffentlichen Einrichtungen - insbesondere Schulen, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen - eine rechtssichere Orientierung im Umgang mit religiösem Zwang, Mobbing und informellen Parallelstrukturen geben.

Die anderen Fraktionen verurteilten die Anträge einhellig als Symbolpolitik, geprägt von rassistischen Narrativen. Zudem ignoriere zum Beispiel der Antrag zu Zwangsehen und Kinderehen, dass diese schon längst verboten seien. Was es brauchte, seien Hilfsangebote, die die betroffenen Mädchen und Frauen auch erreichten. Hier könne man noch mehr tun, doch dazu äußere sich die AfD-Fraktion nicht, wie Union, SPD, Grüne und Linke anmerkten. Sie warfen auch dem Antrag zu religiösem Druck an Schulen vor, dieser stelle muslimische Schüler unter Generalverdacht, anstatt den Ausbau von Schulsozialarbeit zu fordern. Das sei jedoch nötig, wenn es um besseren Schutz vor Mobbing an Schulen gehe, unabhängig davon, ob religiös oder anders motiviert.