04.11.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Ausschuss — hib 888/2026

Agrarausschuss stimmt für Videoüberwachung auf Schlachthöfen

Berlin: (hib/SKÖ) Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Mittwoch einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (21/6809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen zugestimmt. Die vom Ausschuss gebilligte Fassung sieht zudem Änderungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vor, die auf einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zurückgehen. Ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/139(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für eine weitergehende Reform des Tierschutzgesetzes fand im Ausschuss keine Mehrheit.

Für das Gesetzesvorhaben mit dem entsprechend angepassten Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ votierten die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktionen von AfD und Die Linke. Dagegen stimmte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Für den Antrag der Fraktion Die Linke stimmten die Antragsteller bei Enthaltung der Grünen und Gegenstimmen von Union, SPD und AfD.

Die abschließende Beratung beider Vorlagen im Bundestagsplenum ist laut Tagesordnung für Donnerstag, 5. November 2026, vorgesehen. Dazu soll auch ein im Ausschuss bereits abgelehnter AfD-Antrag (21/4944(Dokument, öffnet ein neues Fenster), Beschlussempfehlung: 21/5435(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein erstmals zur Beratung stehender Antrag der Grünen-Fraktion (21/8402(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) aufgerufen werden.

Der beschlossene Gesetzentwurf sieht Änderungen im Tierschutzgesetz vor, wonach Betreiber von Schlachthöfen den Schlachtprozess künftig von der Entladung bis zum Zurichten oder Brühen beziehungsweise Aufhängen der Tiere mit offen sichtbaren Kameras aufzeichnen müssen. Die Aufnahmen sollen 30 Tage lang gespeichert werden. Auf diese Weise sollen Behörden laut Entwurf die Einhaltung von Tierschutzvorschriften besser überwachen können. Ausgenommen von dieser Pflicht sind demnach zum einen die Schlachtung von Kaltblütern, zum anderen kleinere Betriebe, die keinen Tierschutzbeauftragten benennen müssen. Das betrifft laut den Angaben Betriebe mit jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten an Säugetieren oder 150.000 Stück Geflügel beziehungsweise Kaninchen. In Verdachtsfällen können allerdings auch kleinere Betriebe zur Videoaufnahme verpflichtet werden.

In ihrem Änderungsantrag griffen die Koalitionsfraktionen einen Änderungswunsch aus der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf auf. Danach soll festgelegt werden, dass bei der Videowiedergabe Uhrzeit und Datum lesbar angezeigt werden müssen. Die Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bezieht sich in erster Linie auf die Mitteilung der Haltungseinrichtung. Betriebe sollen diese künftig nur noch bei den Haltungsformen „Stall+Platz“, „Frischluftstall“ oder „Auslauf/Weide“ melden müssen. Für „Stall“ und „Bio“ entfalle die Meldung, für sie sollen auch die behördlichen Überwachungsbefugnisse eingeschränkt werden.

Die Koalitionsfraktionen begrüßten den beschlossenen Entwurf. Die SPD verwies in Bezug auf die Ausnahmen für kleinere Betriebe darauf, dass zwar nicht der Großteil der Betriebe, aber 90 Prozent der Tiere durch die Änderung erfasst werden. Auch plädierte die Fraktion für die Verwendung von Künstlicher Intelligenz bei der Auswertung der Videoaufnahmen.

Die Unionsfraktion begründete die Beschränkung auf größere Betriebe zudem damit, dass kleine Betriebe aus Gründen des Marketings ohnehin einen größeren Anreiz für die Umsetzung des Tierschutzes hätten. Beide Fraktionen lobten den Antrag der Linken im Grundsatz. Die einzelnen Punkte sollen demnach aber schrittweise angegangen werden.

Die Grünen-Fraktion kritisierte, dass ein großer Teil der Höfe nicht überwacht werde. Außerdem forderte die Fraktion mehr Transparenz im Hinblick auf Schlachtbetriebe. Sie befürwortete einen öffentlichen Zugang zu den Überwachungsvideos. Die Fraktion Die Linke hielt weitere Präzisierungen des Gesetzentwurfs für erforderlich. Darüber hinaus kritisierte die Fraktion, dass mit der Aufnahme der Änderung am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nun ein Omnibusverfahren vorliege.

Die AfD-Fraktion sah in der geplanten Videoüberwachung eine pauschale Verdächtigung von Schlachtbetrieben. Die Fraktion kritisierte zudem, dass in dem Gesetzentwurf keine Befristung der Maßnahme vorgesehen sei, sodass ihre Wirksamkeit nicht zunächst überprüft werden könne.