Kritik an Novelle zu Zeitverträgen in der Wissenschaft
Berlin: (hib/es) Ein großer Schritt auf dem Weg zu Qualifizierung und Karriere oder ein riesiger Hemmschuh für die berufliche und persönliche Entwicklung - das sind die beiden Pole, zwischen denen seit Langem das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) diskutiert wird. Seit 2007 regelt es, dass, wie und wie lange Arbeitsverträge vor allem junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeitlich befristet werden können. Die damit geschaffenen Ausnahmen vom eigentlich geltenden Teilzeit- und Befristungsgesetz sollen nach 2016 nun ein weiteres Mal novelliert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/8281(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist erstmals am Anfang Oktober im Bundestag diskutiert worden. Die Vorschrift soll helfen, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern. Am heutigen Mittwoch befasste sich der Ausschuss für Forschung und Technologie in einer öffentlichen Anhörung mit der „Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich“. Beraten wurden außerdem Anträge der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen (21/6345(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie Die Linke (21/8384(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
In der Anhörung beschrieb Junior-Professorin Amrei Bahr, Universität Stuttgart, die Lage junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen als überwiegend prekär. Bahr, 2020 eine der Initiatorinnen einer Aktion gegen das WissZeitVG, die als #IchBinHanna bekannt wurde, sprach von Existenzsorgen, Zukunftsängsten und Ausstiegserwägungen. Das System aus Kettenbefristungen lege deshalb „die Wissenschaft selbst in Ketten“. Eine Verbesserung sei durch die geplante Novellierung nicht zu erwarten, der Entwurf sei sogar noch schlechter als der aus der vorigen Legislaturperiode. Vor allem die Postdoc-Phase, also die Zeit nach einer Promotion, sei ein Knackpunkt. Postdocs müssten „raus aus dem WissZeitVG“ und damit raus aus der Befristung, so Bahr, die den Wissenschaftsbetrieb deshalb in Kürze verlassen wird.
Für den Deutschen Gewerkschaftsbund erklärte Sonja Bolenius, die Novellierung des WissZeitVG von 2016 sei gescheitert. Die Referatsleiterin Hochschul- und Wissenschaftspolitik sagte, es gebe immer noch zu viele befristete Verträge mit oftmals zu kurzen Laufzeiten. Zudem seien einige besonders kritisierte Punkte nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen worden, etwa die Abschaffung der so genannte Tarifsperre. Die Regelung verbietet es Arbeitgebern und Gewerkschaften, durch Tarifverträge von den gesetzlichen Befristungsregeln abzuweichen. Insgesamt, so Bolenius, sei es besser, das Gesetz ganz abzuschaffen, denn auch die Neuregelung mache nichts besser.
„Gute Arbeitsbedingungen und Spitzenforschung bedingen einander“, betonte Professor Patrick Cramer, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft. Deshalb sei es nötig, wissenschaftliche Karrierewege verlässlicher und attraktiver zu gestalten bei gleichzeitig hinreichendem Spielraum für die Einrichtungen. Die Max-Planck-Gesellschaft lasse Erstverträge über drei Jahre laufen und garantiere zudem eine verbindliche Karrierebegleitung. Er begrüße daher die vorgesehen Mindestlaufzeiten, vermisse aber weiterhin eine deutlichere Definition der drei wissenschaftlichen Qualifizierungsphasen Promotion, Postdoc-Phase und eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit, die jeweils die Grundlage für Vertragslaufzeiten sind. Befristungen dürfe es nur dort geben, wo sie wissenschaftlich begründet und dennoch mit Qualifizierungsperspektiven verbunden sind.
Im Wissenschaftsbetrieb würden hinsichtlich des Arbeitsrechts zivilisatorische Standards außer Kraft gesetzt, beklagte Andreas Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Das WissZeitVG mache Dauerbeschäftigungen zur Ausnahme und Befristungen zur Regel. Positiv bewertete das GEW-Vorstandsmitglied für die Bereiche Hochschule und Forschung die Gleichsetzung von Grund- und Drittmittelbeschäftigten, die Berücksichtigung persönlicher Lebensumstände sowie die Mindestlaufzeiten bei Erstverträgen. Das seien jedoch lediglich Reparaturen an einem System, das eigentlich grundlegend verändert werden müsste, wolle man „die Würde der Beschäftigten“ aufrechterhalten.
Als einzige Sachverständige machte Professorin Birgitta Wolff, Rektorin der Universität Wuppertal, keine Defizite bei Gesetz und geplanter Novellierung aus. Insbesondere wies sie den Vorwurf zurück, den Hochschulen gelinge es wegen des WissZeitVG nicht, besonders qualifizierte Nachwuchskräfte zu halten. Zudem schlössen die Einrichtungen schon aus Gründen der Effizienz Verträge mit jeweils maximalen Laufzeiten. Pauschale Forderungen zu Laufzeiten und Anschlussverträgen seien auch deshalb nicht hilfreich, weil es sowohl je nach Universität als auch nach Fächerkultur unterschiedliche Anforderungen gebe. Trotz einzelner Missstände dürfe deshalb nicht ein gesamtes System verteufelt werden. Ein grundlegendes Problem sei eher „das sehr rigide Kündigungsrecht in Deutschland“. Dadurch seien betriebsbedingte Kündigungen auch an Universitäten so gut wie unmöglich. Die geplanten neuen Mindeststandards für Erstverträge begrüßte Wolff. Auch daran sei zu erkennen, dass viel geschehen sei in den vergangenen Jahren.